Stalking
Jetzt wird diskutiert, ist das Stalking-Gesetz geeignet, die Opfer zu
schützen, muss es verschärft werden.
Eine besonders eigenartige Meinung dazu hat der Bundesvorsitzende der
Gewerkschaft der Polizei.
Zitat aus der HAZ:
‚ „Wenn jemand stalkt, hat er psychische Defekte. Die Höhe der Strafe
wirkt da nicht abschreckend.“ ‚
(soweit noch nachvollziehbar, aber:)
‚Die Schutzmechanismen hält der Gewerkschaftler für ausreichend. Die
Gerichte könnten etwa per einstweiliger Verfügung Annäherungsverbote
aussprechen.‘
DAS ist natürlich bei einem psychisch Kranken VIEL wirkungsvoller, seh ich
GANZ GENAUSO *irony mode aus* Also – ok, ich gebe zu, ich sehe das
irgendwie nicht stringent argumentiert.
Wenn jemand sich NICHT von einer Strafandrohung abschrecken lässt, dann
aber von einem Annäherungsverbot? Das bei Verletzung – BINGO – auch nur
wieder eine Strafe androht!
Für mich gehören Stalker in die Psychiatrie, in die geschlossene. Für eine
ziemlich lange Zeit – denn so eine psychische Störung lässt sich nicht mal
eben so in den Griff kriegen – der Ingolstädter Stalker hatte ja bereits
eine Therapie hinter sich. Die Opfer sind auch leicht
auszumachen – und damit zu schützen.
Ein weiterer Stalker darf bleiben, trotz Gewaltandrohung: Der Bezirksrat
hat der Stadtverwaltung klar gemacht, dass der Bogenschütze weiter auf das
Büro des Oberbürgermeisters zielen darf! Der Kulturwissenschaftler, der
mit seiner Kunstkommission empfohlen hatte, den Bogenschützen umzusetzen,
da er dort kriegerische Assoziationen wecke, ist fassungslos. Kunst im
öffentlichen Raum eigne sich nicht zur Basisdemokratie. *irony mode macht
heute Überstunden:* Nein, das muss eine (ein-)gebildete Elite ganz allein
entscheiden und die Leute, die es zahlen, haben da gefälligst
anbetungsgleich den Ideen zu folgen! *irony mode wieder off* Leider hat
der Kulturwissenschaftler eines nicht erkannt – dass Kunst im öffentlichen
Raum nicht nur dafür da ist, seiner (engstirnigen) Auslegung von Kunst zu
folgen – sondern eben auch gerne mal ironisch die Massen unterhalten darf.
Aber Kulturwissenschaftler finden Humor ja eh verdächtig, schließlich sind
wir hier in Deutschland!
Stalkerähnliche Ruhestörung
Immerhin, derzeit gibt es im Städtchen ja eine lebhafte Diskussion
darüber, wie lange wo draußen randaliert werden darf – oder, um es
sachlicher zu beschreiben: „Außengastronomie nach 22 Uhr“
Auf der einen Seite die Wirte und die Kundschaft, die u.a. auf dem
Maschseefest gern Party bis nachts um .. macht – und auf der anderen Seite
die Steuerzahler, die um ihre Steuern zahlen zu können, um 6 oder gar
früher aufstehen und die sich nicht immer ausgesucht haben, über einer
Kneipe zu wohnen.
Klar, ist natürlich TOTAL PROVINZIELL und MIEFIG, so eine Rücksichtnahme
auf Leute, die noch einen Standardtag pflegen, um 8 im Büro sitzen und
abends nach dem Heute-Journal sich bettfertig machen (alternativ auch nach
dem 20 Uhr 15-Film oder sobald meine mietvertragliche Ruheverpflichtung
greift). *erwähnte ich schon, dass nach dem heutigen Eintrag mein irony
mode ein Burnout haben wird?*