Heute wollt Ihr bestimmt etwas zum Thema Sport lesen, nicht wahr? Aber nicht mit mir!
HIER gibt es FRAUENBEWEGUNG!
Und nein, ich rede nicht von dieser.
Auch nicht von dem alten Macho-Spruch: „Ich liebe Frauenbewegungen, nur rhythmisch müssen sie sein!“ – Ja, danke, schön dass wir das auch abgehakt haben.
Nein, ich rede von der Bewegung, die gleiche Rechte für Frauen einfordert (jedenfalls wo machbar, dass Männer die Kinder kriegen und stillen kann tausendmal als Recht so im Gesetz stehen, das ist nicht machbar – noch nicht.)
Eine Bewegung, die diverse Gegenbewegungen erfahren hat.
Es begann zu Beginn des 18. Jahrhunderts, als Frauen noch als Eigentum des Mannes galten, keine eigenen Rechte hatten und vom Vater an den Ehemann übergeben wurden.
DAS haben wir ja nun hinter uns, dachten die Frauen, als 1914 der Weltkrieg ausbrach, die Frauen dabei Arbeiten der Männer übernahmen und bewiesen, dass das „zarte“ Geschlecht so zart nicht war – wenn man es aus dem Korsett heraus ließ. Und tatsächlich, es kam ein Wahlrecht, bei dem auch die Frau wählen durfte.
Aber gleichberechtigt war sie noch lange nicht. Auch nicht nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem noch viel mehr Frauen ihren Mann stehen mussten.
Die Gegenbewegungen ließen nie lange auf sich warten – erst mit dem Aufstieg der Nazis, dann, nach dem Krieg, in dem die Frau trotz Nazi-Ideologie wieder die Lücken füllte, die der in den Krieg geschickte Mann hinterließ, kamen die 50er. Und Frauen wurden wieder ein Deko-Objekt. Wären da nicht diese Frauen gewesen:
Auch wenn zeitgenössisch von den „Vätern des Grundgesetzes“ gesprochen wird, waren unter den Abgeordneten auch vier Frauen (6 %), nämlich Friederike Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum), die heute als Mütter des Grundgesetzes bezeichnet werden. Es gab bei der Verabschiedung von Artikel 3, Absatz 2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) übrigens erheblichen Widerstand.
Helene Weber, jawohl, die CDU-Frau, war schon länger Mitglied der Frauenbewegung – der katholischen. Ja, es gab (und gibt) eine katholische Frauenbewegung!
Und Elisabeth Seibert war die treibende Kraft hinter Artikel 3, Absatz 2.
Um mal wieder mein Lieblingsonline-Lexikon zu zitieren:
„Es war ihr darum gegangen, dass die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde, so dass viele der damaligen familienrechtlichen Bestimmungen (die aus dem Jahr 1896 stammten) im Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls überarbeitet werden mussten, da sie diesem Grundsatz widersprachen. Die Adenauer-Regierung ließ den für eine Übergangsregelung im Artikel 117 gesetzten Termin „31. März 1953“ jedoch tatenlos verstreichen. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet.“
Ohne eine Frau wie Elisabeth Seibert würden heute noch die Männer in einer Ehe bestimmen, ob eine Frau überhaupt arbeiten gehen darf und eine Frau müsste ihre Arbeit immer dann aufgeben, wenn sie „ihre familiären Pflichten“ vernachlässigt.
Von den weitergehenden Rechten wollen wir gar nicht reden. (Abtreibung-Straffreiheit, Scheidung ohne das Schuldprinzip, Nein-heißt-Nein, Vergewaltigung in der Ehe auch als Vergewaltigung bestrafbar, Frauenquoten, Recht auf Kinderbetreuung ab einem bestimmten Alter etc.)
Was jetzt vielfach die Frauen bedrückt, sind oft selbst (also von -anderen- Frauen) gemachte „Vorschriften“. Kolleginnen, die sich über die Figur/Kleidung einer anderen Kollegin lustig machen, Mütter, die sich über andere Mütter echauffieren, weil sie nicht den neuesten Ernährungs-, Erziehungs-, Lerntrend mitmachen, aber auch weibliche Verwandte, die die Wahlfreiheit ihrer weiblichen Familienangehörigen einschränken wollen.
Die nächste Frauenbewegung „muss“ Toleranz und Mur zur Vielfalt sein. Frauenleben können sehr bunt sein, da gibt es Mütter und Nichtmütter, Vollzeit- und Teilzeitarbeiterinnen, dicke und dünne, Rockträgerinnen und überzeugte Hosenfreundinnen, es gibt Lesben (ca. 10 %, wenn man der Statistik trauen darf) und Bisexuelle und Asexuelle – und natürlich auch die Heterosexuellen.
Wir müssen nicht alle gleich leben, oder um es mit einer Frau zu halten, die weise Worte geschrieben hat:
Zitat von wikiquote.
„Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“ – Obwohl regelmäßig Voltaire zugeschrieben, stammt dieser Satz von Evelyn Beatrice Hall (Pseudonym Stephen G. Tallentyre), die ihn in ihrem Buch „The Friends of Voltaire“ (1906, archive.org) benutzte, um Voltaires Einstellung zu Claude Adrien Helvétius zu charakterisieren: „‚I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it,‘ was his attitude now.“ Die Behauptung, Voltaire habe in seinem Brief an M. le Riche vom 6. Februar 1770 geschrieben: „Monsieur l’abbé, je déteste ce que vous écrivez, mais je donnerai ma vie pour que vous puissiez continuer à écrire“, trifft nicht zu.