„Gesetz zu „Kuckuckskindern“
Mütter müssen leiblichen Vater nennen
Mütter von „Kuckuckskindern“ müssen künftig die Identität des biologischen Vaters offenlegen. Der „Scheinvater“ kann dann vom leiblichen Vater Unterhalt zurückverlangen. Den entsprechenden Gesetzentwurf segnete das Bundeskabinett ab.“
(Tagesschau-Seite)
Was vergisst der Gesetzgeber dabei?
Eine Frau, die den beteiligten Mann nicht nennen will, braucht nur zu sagen, sie habe einen namenlosen One-night-stand gehabt. Einen Thomas oder Linus oder Schorsch … Nachnamen wüsste sie nicht.
Das ist doch schon so, wenn es darum geht, dass ein Kind das Recht hat, von seiner Mutter den Namen des Vaters zu erfahren. Eine normale Mutter wird dem Kind das sowieso nennen, eine, die den Namen nicht nennen will, beruft sich auf eine wilde Party und da war „dieser nette Student“ …
Man muss nur eine plausible Story vortragen (Frauen, die in ihrem Leben nicht aus dem Dorf heraus gekommen sind, sollten halt nicht behaupten, es sei jemand von der Dorfdisko gewesen, da kennt jeder jeden, sondern eher jemand, der bei den Schaustellern vom Schützenfest mitgereist wäre – meint sie) und man darf diese Story NICHT aufgeben.
Diese Gesetze sind gut in der Theorie, aber in der Praxis wird daraus nix.
Es ist vielleicht besser, dass ich keine Kinder habe …
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Ich finde, trotzdem das für das Kind schwierig ist,den Vater nicht zu kennen, das es etwas von Selbstbestimmung hat, den Vater nicht zu nennen. Und auch, wenn es eine wilde Geschichte wird. Oder ist es für das Kind leichter zu verstehen, wenn es heisst, du bist ein Produkt der samenbank? Ich hab das Problem nicht,aber schon viel drüber nach gedacht. Grüße Kat.
Ich sag ja, „normale“ Mütter haben dieses Problem nicht – die sagen ihrem Kind selbstverständlich, wer der Vater ist, leben ja auch heute noch oft mit ihm zusammen. Aber wenn eine Frau nun wirklich ein wildes Sexualleben hat – und es einfach nicht sagen KANN – weil sie sich nicht mehr an jeden Kerl erinnert – dann muss das Kind auch damit leben.
Sicher hat das Kind ein RECHT darauf, nur – es ist nicht durchzusetzen, das ist, was ich damit sagen will. Ich will auch nicht zum Lügen anstiften! Nur – was will der Gesetzgeber machen, wenn eine Frau steif und fest behauptet sie weiß es nicht?
Nee da kann er nix machen.😎
Und da gilt wieder das pädogogische Prinzip – drohe keine Strafe an, die du nicht durchsetzen kannst.
Voriger Kommentar mit jetzt selbigen Wortlaut nicht angekommen? Ich schrieb:nee da kann er nix machen.😎 so ist das mit manchen Gesetzen. Kat.
genau das denke ich derzeit immer oefter :o) wahrscheinlich die beste entscheidung die ich jemals getroffen habe in nahezu jeder hinsicht…